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Produkte zum Begriff Zulagen:


  • Einkommen- / Lohnsteuerrecht
    Einkommen- / Lohnsteuerrecht

    Einkommen- / Lohnsteuerrecht , Inhalt Diese Textausgabe bietet alle wichtigen Materialien zur Einkommen- und Lohnsteuer kompakt in einem einzigen Band vereint. Einkommensteuerrecht mit Einkommensteuergesetz Einkommensteuer-Durchführungsverordnung Einkommensteuer-Richtlinien Einkommensteuer-Hinweisen Lohnsteuerrecht mit Lohnsteuer-Durchführungsverordnung Lohnsteuer-Richtlinien Lohnsteuer-Hinweisen Abgerundet werden die Texte durch eine ausführliche Einführung und ein umfangreiches Sachverzeichnis. Neuauflage Die Neuauflage bildet alle seit Erscheinen der 5. Auflage ergangenen Änderungsgesetze ab, insbesondere auch die Aktualisierung der Lohnsteuer-Richtlinien und -Hinweise sowie der Einkommen-Hinweise. Zielgruppe Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwältinnen und und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter, Betriebe, Finanzverwaltung, Studierende, Referendarinnen und Referendare, Gemeinden sowie alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Erfolgsgeheimnis Passives Einkommen (Seltmann, René)
    Erfolgsgeheimnis Passives Einkommen (Seltmann, René)

    Erfolgsgeheimnis Passives Einkommen , Erfolgsgeheimnis Passives Einkommen Endlich frei von finanziellen Sorgen und Ängsten Um es gleich vorweg zu nehmen: Es gibt kein leicht verdientes Geld. Der Weg zu einem Vermögen ist nicht nur aus guten Vorsätzen gepflastert, sondern gespickt mit hunderten Hindernissen, die überwunden werden müssen. Ihre finanzielle Freiheit erreichen Sie nur, wenn Sie auf dem Weg dorthin nicht aufgegeben, sondern entschlossen an Ihren Zielen festhalten. Sie werden fürs Durchhalten und nicht fürs Aufgeben belohnt. Damit das gelingt, müssen Sie zuerst die wichtigste aller Fragen beantworten: Sind Sie mutig genug, diesen Weg zu gehen? Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden Sie, wie 99,9 Prozent aller, mit einem klaren "Ja" antworten. Doch sind Sie wirklich so konsequent, wie Sie jetzt vorgeben? Hand aufs Herz! Oder verhalten Sie sich, wie Millionen andere Menschen, die ebenfalls unter Aufschieberitis leiden? Sie fokussieren sich auf das, was ihnen sofort einen Gewinn beschert und Freude verspricht. Etwas zu tun, was erst in Jahren als Erfolg sichtbar wird, verschieben die meisten gerne auf morgen. Sie können nicht anders, denn Menschen sind keine Homo oeconomicus. Wir ehemaligen Neandertaler denken mehr in Gefühlen als an einen späteren Nutzen. Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen, schließlich ist "Leben im Augenblick" das Wichtigste überhaupt. Doch in Sachen Wohlstand reicht dieses Gefühl allein nicht, um sich nie wieder Gedanken ums Geld machen zu müssen. Viel wichtiger ist, in jedem Augenblick darauf zu achten, dass auch die monetäre Seite in Ihrem Leben nicht zu kurz kommt. Wenn Ihnen in unschöner Regelmäßigkeit am 15. des Monats das Geld ausgeht, dann mag der Augenblick noch so schön sein, die Träume genauso und der Wunsch nach Reichtum sowieso, dass alles füllt keinen leeren Magen. Vision und Realität sind, was das angeht, zwei Paar Schuhe. Weniger vermögende Menschen haben sich entschieden, sich für ihre Zeit bezahlen zu lassen. Reiche Menschen lassen sich aufgrund von Ergebnissen bezahlen! Das, was Ihnen Ihr Chef bezahlt, nennt sich Gehalt oder Lohn. Dabei aber handelt es sich um eine Vergütung für Ihre Bereitschaft, zum einen Ihre Zeit gegen Geld zu tauschen. Zum anderen erwirtschaften Sie durch Ihr Verhalten Reichtum für andere, so wie über 40 Millionen Deutsche, was okay ist. Niemand zwingt Sie, Ihr Verhalten zu verändern, solange Sie Ihren Seelenfrieden haben und Ihr Beruf Berufung für Sie ist. Doch macht es Sinn, wenn das Geld knapp ist, darüber nachzudenken, wie Sie diese Lücke schließen. Ein Tipp: Eine Gehaltserhöhung wird dieses Problem nicht lösen. Allein schon deshalb nicht, weil wir in Deutschland durch die kalte Progression mit jedem Cent an Mehrverdient mehr Steuern zahlen müssen. Sinnvoller ist es, andere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, um sich dauerhaft von finanziellen Zwängen zu befreien. Wie Sie hier am Besten vorgehen, lesen Sie in diesem Buch. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 20230609, Produktform: Kartoniert, Autoren: Seltmann, René, Seitenzahl/Blattzahl: 201, Themenüberschrift: EDUCATION / Adult & Continuing Education, Keyword: Arbeiten; Einkommen; Empfehlung; Geld; Motivation; ausbildung; investieren; kommunikation; kontaken; management; mitarbeiterführung; network-marketing; persönlichkeitsschulung; telfonieren; unternehmensberatung, Fachschema: Einkommen~Motiv (psychologisch)~Motivation~Unternehmensberatung - Unternehmensberater, Fachkategorie: Unternehmensberatung und Subventionen, Warengruppe: HC/Sachbuch/Ratgeber/Sonstiges, Fachkategorie: Erwachsenenbildung, lebenslanges Lernen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: NOVA MD, Verlag: NOVA MD, Verlag: Nova MD GmbH, Länge: 205, Breite: 146, Höhe: 15, Gewicht: 340, Produktform: Kartoniert, Genre: Sachbuch/Ratgeber, Genre: Sachbuch/Ratgeber, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

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  • Ohnsorg Theater: Kein Auskommen mit dem Einkommen
    Ohnsorg Theater: Kein Auskommen mit dem Einkommen


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  • Ohnsorg Theater: Kein Auskommen mit dem Einkommen
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  • Sind Zulagen steuerfrei?

    Zulagen können steuerfrei sein, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel sind Zulagen für Kinder, wie das Kindergeld, in der Regel steuerfrei. Auch bestimmte Zulagen für bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise Beamte oder Soldaten, können steuerfrei sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Zulagen steuerfrei sind und es von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann. Es empfiehlt sich daher, sich bei steuerlichen Fragen an einen Steuerberater oder das Finanzamt zu wenden.

  • Sind Zulagen steuerpflichtig?

    Sind Zulagen steuerpflichtig? Ja, Zulagen sind in der Regel steuerpflichtig, da sie als zusätzliches Einkommen betrachtet werden. Dies gilt sowohl für Zulagen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen als auch für Zulagen wie beispielsweise Kindergeld oder Wohnungsbauprämien. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen und Freibeträge, die je nach Art der Zulage und individueller Situation gelten können. Es ist daher ratsam, sich über die steuerlichen Regelungen für Zulagen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

  • Sind Zulagen sozialversicherungspflichtig?

    Sind Zulagen sozialversicherungspflichtig? Ja, Zulagen sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, da sie als zusätzliche Vergütung für geleistete Arbeit gelten. Dies bedeutet, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge auf die Zulagen zahlen müssen. Die genaue Höhe der Beiträge hängt von der Art der Zulage und den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen ab. Es ist wichtig, die entsprechenden Regelungen im Sozialversicherungsrecht zu beachten, um sicherzustellen, dass alle Zulagen korrekt versteuert und sozialversicherungspflichtig behandelt werden. In einigen Fällen können bestimmte Zulagen jedoch von der Sozialversicherungspflicht befreit sein, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es ist ratsam, sich bei Unklarheiten an einen Steuerberater oder Experten für Sozialversicherungsrecht zu wenden.

  • Was sind Zulagen und welche Arten von Zulagen gibt es?

    Zulagen sind zusätzliche Geldleistungen, die Arbeitnehmer zusätzlich zum Grundgehalt erhalten. Es gibt verschiedene Arten von Zulagen, wie beispielsweise Schichtzulagen, Gefahrenzulagen oder Familienzulagen. Diese dienen dazu, bestimmte Arbeitsbedingungen oder -zeiten zu kompensieren und die Mitarbeiter zu motivieren.

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  • Ohnsorg Theater - Kein Auskommen mit dem Einkommen (DVD)
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    Bei Bohndieks reicht es mit der Rente vorn und hinten nicht. Deshalb entschließen sich die Eheleute unterzuvermieten. Was jedoch nicht geplant war: Sie haben die Stube gleich zweimal vergeben - er an...

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  • Money Flow! 55+ Ideen für passives Einkommen (Bräunig, Julia)
    Money Flow! 55+ Ideen für passives Einkommen (Bräunig, Julia)

    Money Flow! 55+ Ideen für passives Einkommen , Keine Lust mehr auf schwankendes Einkommen und Business im Hustle-Modus? Erfahre von 55+ Expertinnen aus den Bereichen Coaching, Design, Mode, Schreiben, Musik, Video, Ernährung, Blogging & Co. wie du dir multiple Einkommensströme mit digitalen Produkten aufbaust. Erschaffe dir eine profitable Tätigkeit, die Freude macht und dir ein erfülltes, unabhängiges Leben ermöglicht. Für finanzielle Freiheit und vor allem: Jede Menge Spaß & Leichtigkeit. "Das Layout ist superschön und liest sich ganz lebendig. Megagute Idee! Ein Buch, das ganz ganz viel Mehrwert bietet." (Silvia) "Dein Buch ist der Hammer, das kann ich nicht in Worte fassen! Das Design ist hammergut und hat mich selbst inspiriert, ein Buch zu schreiben." (Anja) Hochwertig gedrucktes Taschenbuch im Format 17 x 24 cm (Cover in Farbe, Innenteil in Schwarz-Weiß) , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Erscheinungsjahr: 20221216, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Bräunig, Julia, Seitenzahl/Blattzahl: 168, Keyword: passivesEinkommen; digitaleProdukte; kreativ; Onlinebusiness; Selbstständigkeit; Einnahmen; Umsatz; Freiheit; Fülle; Abundance, Fachkategorie: Finanzen~Onlinegeldanlage und Finanzen~Persönliche Finanzen, Thema: Orientieren, Fachkategorie: Management: Budget und Finanzen, Thema: Optimieren, Text Sprache: ger, Verlag: tredition, Produktverfügbarkeit: 07, Länge: 240, Breite: 170, Höhe: 11, Gewicht: 332, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: internationale Titel, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

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  • Einkommen für alle. Bedingungsloses Grundeinkommen - die Zeit ist reif.
    Einkommen für alle. Bedingungsloses Grundeinkommen - die Zeit ist reif.

    Götz W. Werner, der Gründer von dm, ist der bekannteste Vertreter des bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland. Sein 2007 erschienenes Buch »Einkommen für alle« ist ein Klassiker der Literatur zum Thema. In den letzten zehn Jahren hat die Idee viele weitere Anhänger gefunden, Politiker aus allen Parteien und viele engagierte Bürger setzen sich dafür ein. In dieser überarbeiteten, aktualisierten und erweiterten Neuausgabe begründet Werner, warum die Zeit für die Einführung des Grundeinkommens reif ist - und zudem den künftigen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt nicht anders begegnet werden kann. Dem Rationalisierungs-Tsunami »Industrie 4.0« wird vermutlich jede dritte Stelle zum Opfer fallen. Aber das Tempo dieses Wandels lässt die Lebensrisiken und Sorgen vieler Menschen leider schneller wachsen als ihren persönlichen Wohlstand. Ein bedingungsloses Grundeinkommen schüfe vor allem Freiheit. Wer weiß, dass eine bescheidene, aber menschenwürdige Existenz jederzeit gesichert ist, der kann sich frei entscheiden, wie er seine Fähigkeiten und Neigungen in die Gesellschaft einbringen will. Denn unsere hochgradig arbeitsteilige Gesellschaft hängt komplett von der Bereitschaft aller ab, für andere etwas zu leisten.

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  • Sind Zulagen BVG pflichtig?

    Ja, Zulagen sind in der Regel BVG-pflichtig. Das bedeutet, dass sie in die Berechnung der Beiträge zur beruflichen Vorsorge (BVG) einbezogen werden müssen. Zulagen wie beispielsweise Überstundenzuschläge, Schichtzulagen oder Gefahrenzulagen gelten als Bestandteil des versicherten Lohns und müssen daher in die BVG-Berechnung einfließen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich darüber im Klaren sind, welche Zulagen BVG-pflichtig sind, um sicherzustellen, dass die Beiträge korrekt abgeführt werden. Es empfiehlt sich, diesbezüglich auch mit einem Experten für Sozialversicherungsfragen zu konsultieren, um mögliche Fehler zu vermeiden.

  • Wie berechnet man Zulagen?

    Zulagen werden in der Regel auf Basis bestimmter Kriterien berechnet, wie zum Beispiel der Höhe des Einkommens, dem Familienstand oder der Anzahl der Kinder. Oftmals gibt es auch gesetzliche Vorgaben, die festlegen, wer Anspruch auf bestimmte Zulagen hat und in welcher Höhe diese ausgezahlt werden. Um Zulagen zu berechnen, müssen also zunächst die relevanten Informationen über die Person oder die Situation gesammelt werden. Anschließend werden diese Daten mit den geltenden Regelungen und Vorschriften abgeglichen, um die Höhe der Zulagen zu ermitteln. Es ist wichtig, sich über die genauen Berechnungsmethoden und Voraussetzungen für Zulagen im jeweiligen Kontext zu informieren, um sicherzustellen, dass man alle möglichen Ansprüche geltend machen kann.

  • Wie werden Zulagen berechnet?

    Zulagen werden in der Regel auf Basis bestimmter Kriterien berechnet, wie beispielsweise der Höhe des Grundgehalts oder der Arbeitszeit. Oftmals sind Zulagen auch tarifvertraglich festgelegt und richten sich nach der jeweiligen Branche oder dem Unternehmen. Manche Zulagen werden prozentual vom Grundgehalt berechnet, während andere pauschal festgelegt sind. Es ist wichtig, die genauen Regelungen und Voraussetzungen für Zulagen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nachzulesen, um zu verstehen, wie sie berechnet werden. Bei Unklarheiten oder Fragen zur Berechnung von Zulagen kann es hilfreich sein, sich an die Personalabteilung oder den Betriebsrat zu wenden.

  • Was sind Ruhegehaltfähige Zulagen?

    Ruhegehaltfähige Zulagen sind zusätzliche Zahlungen, die in die Berechnung des Ruhegehalts eines Beamten einfließen. Dazu gehören beispielsweise Familienzulagen, Auslandszulagen oder Erschwerniszulagen. Diese Zulagen werden während der aktiven Dienstzeit des Beamten gezahlt und erhöhen somit auch die spätere Höhe des Ruhegehalts. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Zulagen ruhegehaltfähig sind und daher nicht in die Berechnung einfließen. Die genauen Regelungen dazu können je nach Beamtenstatus und Dienstvorschriften variieren.

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